Hartmut Krauss



Politischer Systemverfall und blockierte Abschiebungspraxis


Nein, es ist nicht „der deutsche Rechtsstaat“, der angesichts der selbstverschuldeten irregulären Masseneinwanderung nun im Nachhinein kapituliert. Es sind die regierenden, administrativen und juristischen Funktionsträger des globalkapitalistisch-proislamischen Herrschaftssystems, die in Bund, Ländern und Kommunen gegenüber der sich anstauenden Problemhalde versagen und den Systemverfall auf den verschiedenen Gesellschaftsebenen verwalten und verschlimmbessern.

 

Betrachten wir im Folgenden nur einen ausgewählten Aspekt für dieses Versagen anhand des Problemsektors Abschiebungen.

Wie nicht anders zu erwarten war, ist nur ein kleiner Teil der irregulär nach Deutschland immigrierten Masse von Menschen bleibeberechtigt. D.h. sie werden weder aus politischen und weltanschaulichen Gründen verfolgt (so wie echte Asylberechtigte) noch gelangen sie direkt, d.h. nicht über zumeist mehrere sichere Drittstaaten aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland. Einen individuellen Rechtsanspruch darauf, sich wie in einem Reise-Katalog ein Land seiner Wahl mit den besten All-inclusive-Versorgungsleistungen auszuwählen und sich durch eine Reihe von sicheren Durchgangsstaaten irregulär ins gelobte Land zu begeben, kennt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht und würde auch ihren Sinn verfälschen. Insofern sind zahlreiche Entscheidungen des BAMF kritisch zu hinterfragen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die politisch-mediale Sprachregelung, die irregulären Immigranten pauschal als „Geflüchtete“ oder „Flüchtlinge“ zu bezeichnen, absolut abwegig bzw. ein gezieltes Täuschungsmanöver, das auf moralische Korruption des wahlpolitischen „Stimmviehs“ abzielt. Tatsächlich handelt es sich mehrheitlich um „Sucher nach einem besseren Leben“ auf Kosten der ungefragten Bevölkerung der favorisierten Zielländer; darunter vielfach „Siedler“ mit einer kulturell-normativ disparaten Subjektausstattung bzw. Träger einer unaufgeklärten vormodernen Herrschafts- und Machokultur; Unqualifizierte ohne elementare Deutschkenntnisse und ohne nachhaltige Arbeitsmarkchancen; zudem aber auch Pass- und Sozialbetrüger; Klein- und Großkriminelle; eingeschleuste Terroristen etc. - und das Ganze in unterschiedlichster Kombination. (Siehe den Berlin-Attentäter Amri als Beispiel.)

Personen ohne legitimen Aufenthaltsgrund, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, sind ausreisepflichtig. Wird dieser Ausreisepflicht nicht „freiwillig“ nachgekommen, ist eine Abschiebung die gesetzliche Folge. „Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.“ (Aufenthaltsgesetz § 58 Abschiebung (1))

Ob die gesetzlich vorgeschriebene Abschiebung auch tatsächlich vollzogen wird, hängt dann im Wesentlichen vom politischen und juristischen Handlungswillen der Entscheidungsträger ab, die über eine ganze Palette von Möglichkeiten der permanenten Verzögerung, Verfahrensverschleppung, Hinnahme von oftmals manipulierten Ausführungshindernissen etc. verfügen und somit den Abschiebungsvollzug unterlaufen können.

Inwieweit der rechtsstaatliche Handlungsvollzug in Kombination mit dem staatlichen Gewaltmonopol und dem Durchsetzungswillen der Entscheidungsträger bereits erodiert ist, zeigt das folgende Zurückweichen der Ausführungsbehörden gegenüber der gezielten Sabotage von Rechtsausübung. So berichtete DIE WELT am 1. September 2015 Folgendes:

„Es hat fast schon rituelle Züge, was in Osnabrück passiert, wenn eine Abschiebung ansteht. Pflichtschuldig informieren die Behörden den oder die Betroffenen vorab über den geplanten Termin, so will es das niedersächsische Innenministerium. Der Asylbewerber gibt das Datum einem Vertrauten durch, der wiederum das Osnabrücker Aktionsbündnis ‚No Lager‘ alarmiert. Eine Telefonkette, in der Hunderte von Abschiebungsgegnern hängen, läuft heiß. Wenn schließlich die Polizei anrückt, um den Flüchtling zur Abreise zu eskortieren, stehen 50, 70, manchmal 90 Menschen zur Blockade bereit, selbst früh morgens um vier. Nach einer Weile ziehen die Polizisten, von höherer Stelle zur Zurückhaltung angewiesen, dann eben wieder ab. Es soll sogar vorkommen, behauptet ‚No Lager‘, dass die Polizei erst gar nicht mehr auftaucht. Der Boykott ist dann reine Formsache.

Unter Abschiebungsgegnern bundesweit gilt Osnabrück mittlerweile als Mekka. Nirgendwo sonst wird so erfolgreich Abschiebung boykottiert. Die Aktivisten bekommen Besuche von außerhalb oder werden zu Vorträgen eingeladen. Und im Internet verkünden sie triumphierend ihre Einsätze wie Treffer in der Torschützenliste. ‚37. Abschiebung in Osnabrück verhindert!‘, lautete die jüngste Meldung von Mitte Juli.“

Am 4. Januar 2017 eskalierte nun der Kampf zwischen der Polizei und den Abschiebungsgegnern in Osnabrück, wobei „No Lager“ diesmal eine Niederlage hinnehmen musste. „Polizei setzt Pfefferspray gegen Abschiebegegner ein“, titelte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Konkret ging es in diesem Fall um die Abschiebung zweier sudanesischer Männer, also Angehörige jener Nationalitätengruppe, die gerade wegen Sozialbetrugs in zahlreichen Fällen aufgeflogen war.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Scheinidentitaeten-Sozialbetrug-in-Millionenhoehe,scheinidentitaet100.html

Während die Abschiebungsblockierer der Polizei ein „brutales Vorgehen“ und den „Einsatz von Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten“ vorwerfen, schildert die NOZ den Ablauf der Ereignisse aus Sicht der Polizei folgendermaßen: „Mehrere Personen haben sich nach Polizeiangaben am Mittwochfrüh vor dem Einsatzfahrzeug derart postiert, dass der Transporter nicht habe abfahren können. Weil die Personen Platzverweise nicht beachtet hätten und immer wieder das Fahrzeug blockiert hätten, seien sie mit ‚einfacher körperlicher Gewalt vom Einsatzfahrzeug entfernt‘ worden. Der mehrfachen Aufforderung, den Weg freizumachen, seien die Abschiebungsgegner nicht nachgekommen. Deshalb setzte die Polizei nach eigenen Angaben Pfefferspray ein. Eine Person sei dadurch verletzt worden und habe durch Sanitäter versorgt werden müssen. Gegen mehrere Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Widerstand eingeleitet.“

Von wesentlicher Bedeutung ist aber nicht dieser einmalige Vorfall, sondern die folgende von der NOZ berichtete Aussage der Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück. Aus dieser lässt sich glasklar die als „Strategie“ verbrämte Preisgabe des staatlichen Gewaltmonopols sowie das rechtsbrüchige Zurückweichen der politisch kommandierten Exekutivorgane gegenüber Gruppen ablesen, die sich der Rechtsdurchsetzung widersetzen. D.h. Teile des Staatsapparates kapitulieren bereits gegenüber ausreisepflichtigen Ausländern und deren Komplizen:

„Polizeisprecherin Hamker widersprach am Donnerstag energisch einem angeblichen Strategiewechsel der Polizei im Zusammenhang mit solchen Einsätzen. Sollten die eintreffenden Behördenvertreter bei einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung tatsächlich auf Boykott- und Protestaktionen treffen, werde ein derartiger Einsatz nach wie vor von der Polizei abgebrochen.“

Welche Schlussfolgerungen sind nun aus dieser brisanten Aussage von jenen Kräften zu ziehen, die eine andere Regierung, einen anderen Staat, eine andere Gesellschaft anstreben und sich zunehmend von system- und herrschaftskonformer Gesinnung verabschieden?

7. Januar 2017

 

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